Die Wohngebäudeversicherung: Für Eigentümer absolut unverzichtbar

Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung sozusagen ein Muss. Viele Kreditinstitute zahlen das Darlehen sogar nur dann aus, wenn der Nachweis einer Wohngebäudeversicherung vorliegt. Sie deckt nämlich jene Schäden ab, die das Gebäude selbst, seine Substanz und alle fest verbauten Teile betreffen, und zwar inklusive Fenster, Türen, Dach und Wände.
Gut zu wissen: Die Heizungsanlage und die auf Maß angepasste Einbauküche gehören ebenfalls zu den fest verbauten Elementen und sind somit ebenfalls versichert. Bei Schäden am Inventar beziehungsweise am Hausrat greift diese Immobilienversicherung dagegen nicht. Welche Schäden genau im Versicherungsvertrag der Wohngebäudeversicherung inkludiert sind, hängt vom gewählten Tarif ab.
In der Regel deckt der Basis-Tarif die Hauptrisiken Feuer (Blitzschlag, Explosion und Brand), Sturm, Hagel und Leitungswasser (beispielsweise durch einen Rohrbruch) ab. Da das Wetter auch hierzulande immer unberechenbarer wird, empfiehlt sich für viele Regionen zusätzlich ein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Damit sind Schäden gemeint, die durch Naturgewalten entstehen, also durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen, Vulkanausbrüche und Schneedruck. Meist überprüfen die Versicherungen vor Vertragsabschluss sehr genau, ob sich das Gebäude in einer entsprechenden Gefährdungszone befindet.
Darüber hinaus sind auf Wunsch verschiedene Erweiterungen möglich: Glasbruch und Schäden an der Photovoltaikanlage sind zwei besonders sinnvolle und verbreitete Beispiele. Vergleichsportale bieten Hauseigentümern die Möglichkeit, die verschiedenen Anbieter und Konditionen der Immobilienversicherung übersichtlich und transparent miteinander zu vergleichen und so das beste Angebot zu finden.
Übrigens: Wer Eigentümer einer Wohnung ist, braucht normalerweise keine eigene beziehungsweise separate Wohngebäudeversicherung, da Eigentumswohnungen in der Regel über die gemeinsame Wohngebäudeversicherung des Gebäudes abgesichert sind.
Die Hausratversicherung: Immobilienversicherung für das Inventar

Auch die Hausratversicherung ist eine Immobilienversicherung, allerdings betrifft sie nur die beweglichen Teile im Inneren eines Hauses oder einer Wohnung: Möbel und Elektrogeräte beispielsweise, aber auch Teppiche und Wertgegenstände wie Kunst und die Münzsammlung. Sie kommt hauptsächlich für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Diebstahl und Vandalismus auf. Es gibt keine Verpflichtung für diese Immobilienversicherung, allerdings ist sie sehr zu empfehlen, denn wenn zum Beispiel bei einem Brand die komplette Einrichtung und das gesamte Hab und Gut zerstört werden, ist die Neuanschaffung mit immensen Kosten verbunden.
Die Versicherungssumme sollte mit Bedacht gewählt werden: Ist sie zu hoch, sind auch die Beiträge unnötig hoch, ist sie zu niedrig, wird bei einem Schaden nicht alles ersetzt. Ein guter Orientierungswert für diese Immobilienversicherung: 650 Euro pro Quadratmeter. Sie lässt sich ebenso wie die Wohngebäudeversicherung um Elementarschäden erweitern, so dass der Hausrat dann auch bei Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und anderen Naturgewalten versichert ist. Bei fast allen Anbietern dieser Immobilienversicherung werden die Gegenstände im Schadensfall zum Neuwert erstattet. Abgedeckt sind zudem Folgekosten wie Hotelübernachtungen, falls die Wohnung beispielsweise durch eine Überschwemmung unbewohnbar wurde.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung: Immobilienversicherung gegen Schäden an Dritten

Jeder Eigentümer ist für die Verkehrssicherheit auf seinem Grundstück und im Gebäude selbst verantwortlich. Kommt hier eine dritte Person zu Schaden, kann das für die Hausbesitzer extrem teuer werden. Bei Eigentümern, die ihre Immobilie selbst nutzen, greift im Schadensfall üblicherweise die private Haftpflichtversicherung.
Bei unbebauten Grundstücken und auch bei Vermietung ist das jedoch anders. Kommt es hier zu einem Schaden an Dritten, übernimmtdie private Haftpflicht in sehr vielen Fällen nämlich nicht die Kosten. Es wird also eine spezielle Immobilienversicherung benötigt. Und zwar eine Haus- und GrundbesitzerHaftpflichtversicherung, die Sach-, Personen-, Vermögens- und Umweltschäden abdeckt. Diese schützt die Eigentümer vor hohen Schadensersatzforderungen und wehrt sie auch gegebenenfalls ab, falls sich herausstellt, dass diese unberechtigt sind (passiver Rechtsschutz). Bei einer Eigentumswohnung wird die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel - wie auch die Wohngebäudeversicherung - von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen.
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: Eine Immobilienversicherung für Besitzer von Ölheizungen

Es gibt noch weitere wichtige Haftpflichtversicherungen, die zur Immobilienversicherung gezählt werden. Beispielsweise die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: Sie ist dann relevant, wenn sich auf dem eigenen Grund ein Öltank befindet. Gelangt nämlich irgendwann durch eine undichte Stelle oder eine defekte Leitung Öl ins Grundwasser, sind die Verunreinigungen oft schwerwiegend. In solchen Fällen kommt die Immobilienversicherung nicht nur für die Beseitigung des Schadens, die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs sowie das neue Anlegen des geschädigten Bereichs auf, sondern gegebenenfalls auch für Schadensersatz. Zwar ist diese Immobilienversicherung keine Pflicht, da jedoch ein einziger Tropfen Öl bis zu 1000 Liter Wasser verunreinigen kann und schon eine kleine Roststelle im Öltank oft fatale Folgen hat, ist sie für viele Immobilieneigentümer mit Ölheizung selbstverständlich.
Weitere Immobilienversicherungen, die je nach Bedarf sinnvoll sein können

Steht die Immobilie noch gar nicht, empfiehlt sich die Bauherren-Haftpflichtversicherung: Sie ist nur im weitesten Sinn eine Immobilienversicherung und schützt Bauherren vor den Kosten, die auf der Baustelle durch Sachoder Personenschäden entstehen. Das Unfallrisiko auf Baustellen ist schließlich hoch, und für alles, was dort passiert, haftet der Bauherr. Auch die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Versicherung lässt sich als Immobilienversicherung einordnen. Sie kann von Wohnungs- und Hauseigentümern, aber auch von Vermietern abgeschlossen werden und deckt sowohl Nachbarschaftsstreitigkeiten als auch Auseinandersetzungen mit Mietern ab. Übernommen werden üblicherweise die Anwalts- und die Gerichtskosten. Ebenfalls für Eigentümer, die gleichzeitig Vermieter sind, interessant: Die Mietausfallversicherung, welche vor Verlusten durch säumige Mieter schützt.
Bei jeder Immobilienversicherung wichtig: Vergleichen und überprüfen

Eine bedarfsorientierte Immobilienversicherung ist im Ernstfall Gold wert. Umso wichtiger ist es, sich für maßgeschneiderte Tarife und Konditionen zu entscheiden, die exakt auf die individuellen Gegebenheiten zugeschnitten sind. Vergleichsportale bieten Ihnen nicht nur einen guten Überblick über den Tarifdschungel, sondern auch optimale Vergleichsmöglichkeiten. Die enthaltenen Informationen wurden nach bestem Gewissen recherchiert, bitte informieren Sie sich ausführlich vor dem Abschluss einer Versicherung.